Dr. Koch: Die Energiewende braucht den nächsten Schritt zum Wettbewerb 

Die Energiewende braucht den nächsten Schritt zum Wettbewerb 

Eine neue Protestfront gegen die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur Eingrenzung der zu hohen Strompreise tut sich auf. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther hat sich gemeinsam mit weiteren Akteuren aus dem Norden kritisch zu der von Ministerin Reiche vorgelegten EEG-Novelle und zum sogenannten Netzpaket geäußert. Vor allem der sogenannte „Redispatchvorbehalt“ (mehr dazu unten) wird kritisiert. Auch die geplante Abkehr von der festen Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen stößt auf Widerspruch. Die Hinweise auf die Bedeutung von langfristiger Berechenbarkeit und Akzeptanz bei der Energiewende darf man auch nicht vom Tisch wischen. Aber Verlässlichkeit darf nicht bedeuten, dass jede am Start einer neuen Entwicklung eingeführte Subvention Ewigkeitscharakter bekommt. 

Erneuerbare Energien sind erwachsen geworden 

Genau hier liegt der ordnungspolitische Kern des Konflikts. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz war als Instrument gedacht, um neuen Technologien den Markteintritt zu ermöglichen. Inzwischen sind Wind- und Solarenergie tragende Säulen der Stromerzeugung. Mit ihrem Erfolg ist eine leistungsfähige Branche aus Projektentwicklern, Anlagenherstellern, Flächeneigentümern, Finanzierern und beteiligten Kommunen entstanden. Deren Interessen sind legitim und politisch zu berücksichtigen, aber eine erfolgreiche Branche muss nach einem Vierteljahrhundert schrittweise mehr Marktverantwortung übernehmen. 

Die Perspektive Schleswig-Holsteins und anderer Länder mit einem starken Ausbau der erneuerbaren Energien ist gut nachvollziehbar. Nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein wurden in Schleswig-Holstein 2025 rund 29,9 Terawattstunden Strom eingespeist, davon 27,3 Terawattstunden aus erneuerbaren Quellen. An Letztverbraucher im Land gingen lediglich 10,0 Terawattstunden. Das Land ist damit ein großer Stromexporteur. Die Landespolitik hofft auf weitere Anlagen, die Investitionen, Pachten, Gewerbesteuer und kommunale Beteiligungen bringen. Zugleich müssen Netzentgelte und der Bundeshaushalt die Kosten für Netzausbau, Abregelung, Reservekraftwerke und Systemstabilität tragen. Dieser Interessenunterschied wird mit den hier diskutierten Anpassungen neu justiert. In der Debatte müssen deshalb die berechtigten Interessen der Erzeugerländer mit der Verantwortung für das Gesamtsystem in Einklang gebracht werden. 

Mehrere Milliarden für Netzengpässe machen den Strom teuer  

Die Stellungnahmen aus dem Norden betonen die gefährdeten Interessen von Projektierern, Banken und Kommunen. Aber die Interessen der Stromkunden, des industriellen Mittelstands und der Steuerzahler müssen nach der subventionierten Startphase jetzt immer mehr den Vorrang bekommen. Die Kosten des Netzengpassmanagements lagen nach Angaben der Bundesregierung 2025 bei rund 3,08 Milliarden Euro. Davon entfielen 435 Millionen Euro auf den Ausgleich für Betreiber erneuerbarer Anlagen, 1,18 Milliarden Euro auf Redispatch mit konventionellen Kraftwerken sowie weitere hohe Beträge auf Vorhaltung und Abruf von Reservekraftwerken. Das alles zahlen die Bürger über Netzentgelte und den Bundeshaushalt. Es ist offensichtlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. 

Strom bezahlen, wenn er gebraucht wird 

Nun nochmals zu dem schwierigen Wort „Redispatchvorbehalt“. Diese Regelung erlaubt dem Netzbetreiber, Kraftwerke oder Erneuerbare-Energien-Anlagen bei Netzengpässen herunter- oder heraufzuregeln, was bei heftigem Wind oder sehr sonnigen Tagen keine Seltenheit ist. Bei einer solchen Abschaltung bekommt der Wind- oder Solarstromproduzent aber eine finanzielle Entschädigung, als habe man einhundert Prozent der Produktion verkauft. Genau diese Risikofreiheit war der Köder, um schon in ihrer Anfangs- und Frühphase in regenerative Energie zu investieren. Katherina Reiche will jetzt neue Wind- und Solaranlagen in besonders überlasteten Netzgebieten stärker an dem Risiko beteiligen, dass ihr Strom zeitweise nicht abtransportiert werden kann. Das ist kein radikaler Wandel. Ein Gebiet kann erst bei hoher Abregelung als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden; der mögliche Entschädigungsverzicht ist gedeckelt und zeitlich befristet. Bei neuen Anlagen in absehbar überlasteten Netzgebieten ist es allerdings mit den Subventionen vorbei. Das ist auch absolut richtig. 

Auch bei der Reform der Dachsolar-Förderung wird man auf Änderungen nicht verzichten können. Sicherlich, kleine Photovoltaikanlagen sind für viele Bürger ein sichtbarer Zugang zur Energiewende. Das ist politisch wertvoll. Akzeptanz muss durch faire Preise und eine verlässliche Versorgung entstehen. Aber auch hier sind die Zeiten der Startförderung vorbei. Die jetzige feste Einspeisevergütung trägt dazu bei, dass auch dann eingespeist wird, wenn Strom im Überfluss vorhanden und der Börsenpreis negativ ist. Die von dem Bundeswirtschaftsministerium vorgesehene Direktvermarktung und die Übergangsregelungen für sehr kleine Neuanlagen sind keine Absage an die Photovoltaik. Sie zeigen allerdings die Notwendigkeit auf, Investitionen stärker an realen Preissignalen, Eigenverbrauch, Speichern und flexibler Einspeisung auszurichten. Auch das ist eine überfällige Normalisierung. 

Die Hinweise aus den Nordländern auf das Risiko einer neuen fossilen Preiskrise sind gut verständlich. So argumentieren Lobbyisten und das kann man auch gar nicht anders erwarten. Aber das ändert nichts an der notwendigen Einfügung der Wind- und Solarenergie in normale Preis- und Risikomechanismen. Mehr Wind- und Solarstrom verringert die Importabhängigkeit nur dann zuverlässig, wenn Netze, Speicher, flexible Nachfrage und gesicherte Leistung mitwachsen. Zusätzliche Anlagen können das Ziel sogar gefährden. Deutschland hat nicht nur eine Mengenfrage zu lösen, sondern auch ein Zeit- und Ortsproblem. In manchen Stunden gibt es sehr viel Strom an Standorten mit begrenzter Netzkapazität, in anderen fehlt gesicherte Leistung. Die Bundesregierung fängt nun endlich damit an, das Ausbautempo mit einer besseren Systemintegration zu verbinden. Es ist eben nicht jede Megawattstunde Wind- oder Sonnenenergie gut. Sie muss auch zu wirtschaftlichen Bedingungen genutzt werden. 

Keine effiziente Versorgung ohne Marktwirtschaft 

Der Streit berührt damit eine grundsätzliche Frage marktwirtschaftlicher Regulierung. Der Staat darf jungen Technologien den Weg in den Markt ebnen, Forschung fördern, Genehmigungen beschleunigen und verlässliche Klimaziele setzen. Mit zunehmender Reife einer Branche darf er jedoch Preis-, Standort- und Netzrisiken nicht dauerhaft vollständig absichern. Gewinne und Risiken gehören in einer marktwirtschaftlichen Ordnung zusammen. Wettbewerb bedeutet auch, dass sich Anlagen möglichst dort ansiedeln, wo ihr Strom genutzt oder transportiert werden kann, dass Speicher und flexible Verbraucher belohnt werden und dass Investitionsentscheidungen die tatsächlichen Bedingungen des Stromsystems berücksichtigen. 

Katherina Reiche geht mit ihren Vorschlägen deshalb in die richtige Richtung. Die Reform kommt spät und bleibt vorsichtig, hält am Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 fest. Daraus entsteht auch in den kommenden Jahren eine Belastung der Strompreise, die schwer erträglich ist, aber den ideologischen Maximalzielen beim Beginn der Energieumstellung geschuldet ist. Sie beendet nicht die Energiewende, sondern versucht, sie endlich vom bloßen Zubau zu einem funktionsfähigen Stromsystem weiterzuentwickeln. Die Bedenken aus den Ländern können genutzt werden, um pragmatische Anpassungen vorzunehmen. Übergänge sollen verlässlich, Schwellenwerte nachvollziehbar und Verfahren transparent sein. Aber an dem Ziel, eine inzwischen etablierte Branche stärker an Markt- und Systemrisiken zu gewöhnen, muss eisern festgehalten werden. 

Der Weg zur Stromversorgung auf der Basis regenerativer Energien ist richtig und unumkehrbar. Aber er muss in den Weg einer marktwirtschaftlichen Ordnung einmünden. Eine verlässliche Ordnung mit klaren Klimazielen, technologieoffenem Wettbewerb, verursachungsgerechten Kosten, mehr Flexibilität und Investitionen, die sich am Nutzen für das Gesamtsystem orientieren, sind hier die Stichworte. Bei diesem Ziel dürfen die Bundesregierung und der Bundestag sich weder durch regionale Sonderinteressen noch durch alte ideologische Scheuklappen stoppen lassen.