Dr. Koch aktuell 10.07.2026
Das Phänomen „Krankheit“ im Arbeitsmarkt
Krank wird niemand gerne. Dennoch muss im Arbeitsmarkt geklärt werden, was geschieht, wenn jemand seine vereinbarte Leistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen kann. Warum haben wir uns daran gewöhnt, dass der Arbeitgeber das Risiko kurzfristiger Erkrankung allein trägt? Für die Debatte über Krankschreibungen und Karenztage ist diese Frage zentral.
Ist Krankheit nur ein Arbeitgeber-Risiko?
Wer im Arbeitsleben das Risiko von Krankheit trägt, ist eine wichtige Gerechtigkeitsfrage unserer Wirtschaftsordnung. Sie berührt das Selbstverständnis der Sozialen Marktwirtschaft. Ist Krankheit ein kollektives Risiko, das möglichst vollständig sozialisiert werden muss, oder gehört ein Teil davon in die Sphäre individueller Verantwortung? Die deutsche Debatte beantwortet diese Frage meist zugunsten einer nahezu vollständigen Absicherung der Beschäftigten. Daran habe ich Zweifel, auch wenn sie kaum noch öffentlich ausgesprochen werden.
Solidarität ist kein einseitiges Versprechen. Sie lebt von Gegenseitigkeit. Wer sie in Anspruch nimmt, darf sie nicht unnötig belasten. Wird Krankheit vollständig aus dem Verantwortungsbereich des Einzelnen herausgelöst, geht dieses Gleichgewicht verloren. Dabei bleibt ein Unterschied zwischen schwerer Erkrankung ohne eigene Kontrolle und kurzfristigen, schwer überprüfbaren Fehlzeiten, bei denen Verhalten und Entscheidung eine Rolle spielen können. Wer beides gleich behandelt, verwischt moralische Unterschiede und schwächt das Gerechtigkeitsempfinden der Verantwortlichen.
Solidarität erfordert Eigenverantwortung
Eigenverantwortung ist kein Gegenentwurf zur Solidarität, sondern ihre notwendige Ergänzung. Sie schützt die Akzeptanz des Systems. Wenn vermeidbare oder zweifelhafte Fehlzeiten folgenlos bleiben, entsteht Vertrauensverlust. Die Kosten tragen nicht abstrakte Unternehmen, sondern Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit auffangen, Termine verschieben und zusätzliche Belastung schultern. Solidarität ohne Eigenanteil wird so zur Umverteilung von den Zuverlässigen zu den weniger Verbindlichen.
Die vollständige Lohnfortzahlung hat auch eine ökonomische Dimension. Sie setzt den Preis kurzfristiger Abwesenheit faktisch auf null. Wer nicht arbeitet, verliert nichts – und das schafft den Nährboden für moralische Versuchungen (Moral Hazard). Wenn Verhalten keine unmittelbaren Kosten verursacht, steigt die Wahrscheinlichkeit seiner Inanspruchnahme. Die Forschung beschreibt diesen Zusammenhang seit Jahrzehnten. Je höher die Absicherung, desto größer tendenziell die Nutzung. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine nüchterne Beobachtung über Anreizsysteme.
Deutschland hat dazu eigene Erfahrungen. Als die Lohnfortzahlung in den neunziger Jahren vorübergehend reduziert wurde, gingen insbesondere kurze Krankmeldungen messbar zurück. Als die volle Absicherung zurückkehrte, stiegen Fehlzeiten wieder an. Das beweist keinen flächendeckenden Missbrauch, zeigt aber, dass Verhalten auf Anreize reagiert. Bei langen und schweren Erkrankungen ist dieser Effekt deutlich schwächer.
Das moralische Fallbeil
Die aktuelle Debatte arbeitet oft mit einem moralischen Fallbeil. Entweder schützt man Beschäftigte vollständig oder stellt sie unter Generalverdacht. Entscheidend ist aber, wie ein System echte Krankheit absichert, ohne Fehlanreize zu verstärken. Die Praxis, Arbeitgeber bis zu sechs Wochen zu hundert Prozent in die Pflicht zu nehmen, ist keine Naturgegebenheit, sondern eine politisch gesetzte Norm mit erheblichen ökonomischen Folgen.
Diese Folgen wiegen schwer. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verursacht in Deutschland Aufwendungen von rund 82 Milliarden Euro, überwiegend zulasten der Arbeitgeber. Für Unternehmen ist sie die größte allein zu tragende Sozialleistung. Hinzu kommt ein strukturelles Problem. Das System kennt im Grunde nur zwei Zustände, arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig. Internationale Erfahrungen zeigen jedoch, dass Zwischenformen sinnvoll sein können. Teilweise Arbeitsfähigkeit oder gestaffelte Absicherung schaffen Anreize zur schrittweisen Rückkehr und vermeiden das starre Alles oder Nichts. Deshalb sollte auch die Teilkrankschreibung in Deutschland nicht vom Tisch genommen werden.
Die Nachbarn haben andere Lösungen
Ein Blick jenseits unserer Grenzen würde manche Empörung relativieren. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass viele Länder stärker auf eine Mischung aus Absicherung und Eigenbeteiligung setzen. In Schweden etwa gibt es einen finanziellen Abzug zu Beginn der Krankheit und danach nur eine teilweise Lohnersatzrate, während Länder wie Großbritannien oder die USA insgesamt deutlich geringere oder uneinheitliche Leistungen vorsehen und damit mehr individuelles Risiko belassen. Deutschland nimmt mit seiner vollen Lohnfortzahlung über mehrere Wochen eine Sonderrolle ein, die Sicherheit maximiert, aber die Frage nach Anreizen und fairer Risikoteilung besonders scharf stellt.
In Deutschland wird die Debatte über Karenztage auch wegen früherer Erfahrungen gemieden. Bundeskanzler Helmut Kohl wollte 1996 im Rahmen des „Sparpakets für Wachstum und Beschäftigung“ einen unbezahlten ersten Krankheitstag einführen. Nach massivem Widerstand der Gewerkschaften wurde der Plan aufgegeben. Stattdessen kürzte die Koalition die Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent. Auch diese Regelung wurde 1998 wieder rückgängig gemacht.
Behutsame Schritte sind keine Abkehr von der sozialen Verantwortung
Trotz dieser Erfahrungen könnte eine moderate Eigenbeteiligung bei kurzen Fehlzeiten, verbunden mit klarer Absicherung schwerer Erkrankungen, wirksam sein, ohne die soziale Schutzfunktion zu gefährden. Ergänzt durch bessere Prüfmechanismen, mehr Transparenz und flexible Arbeitsmodelle entstünde kein System der Härte, sondern eines der Verantwortungsbalance.
Die nun gefundene Lösung einer verpflichtenden Krankmeldung ab dem ersten Krankheitstag versucht, dasselbe Ziel auf anderem Weg zu erreichen. Wir erleben gerade den vielstimmig aufkommenden Chor der Proteste. Die eigentliche Schieflage der Debatte liegt jedoch weniger in einzelnen Reformvorschlägen als in der geraden von Seiten der Funktionäre der Gewerkschaften formulierten moralischen Unterstellung, jede Form von Eigenverantwortung sei ein Angriff auf Solidarität. Das Gegenteil ist richtig. Ohne Eigenverantwortung verliert Solidarität ihre Grundlage. Sie wird beliebig und damit langfristig politisch angreifbar.
Die Frage ist nicht, ob Krankheit abgesichert werden soll. Das steht außer Zweifel. Die Frage ist, ob die vollständige Verlagerung des Risikos auf Arbeitgeber und Kollektiv die fairste und effizienteste Lösung ist. Angesichts einer im europäischen Vergleich hohen Zahl von Krankheitstagen könnte mehr individuelle Verantwortung am Ende zu mehr Gerechtigkeit, mehr Vertrauen und vielleicht auch zu höherer Leistungsfähigkeit führen.